Rechtsprechung
RG, 03.09.1942 - 3 C 8/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Angestellte der Berufsgenossenschaften, die an der Erfüllung der Aufgaben ihrer Genossenschaft in nicht ganz untergeordneter Weise mitzuwirken haben, sind Beamte im Sinne des Strafrechtes.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 209
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08
Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …
Diese durch das Landgericht fehlerfrei festgestellten Umstände streiten dafür, das Versorgungswerk - wie dies auch für andere Träger der Sozialversicherung angenommen wird (RGSt 76, 105, 107; 76, 209, 211;… Radtke in MünchKomm StGB § 11 Rdn. 97; aM BGHZ 25, 186, 193 (zu § 29 GBO)) - als Behörde im strafrechtlichen Sinn einzustufen (…zu den verschiedenen Begriffsbestimmungen Radtke aaO). - BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53
Rechtsmittel
Angestellte solcher Einrichtungen, die an dem Vollzug ihrer Aufgaben in nicht ganz untergeordneter Stellung mitzuwirken haben, hat schon das Reichsgericht als Beamte im Sinne des Strafrechts angesehen (RGSt 76, 209).